Zufahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge und Schwerfahrzeuge bis zur Baugrube muss gegeben sein
Außenanlagen, Gartengestalltung und Anschlusskosten
Baustrom (400V, 25A) und Bauwasser (2bar) müssen auf dem Grundstück kostenlos zur Verfügung stehen
Freimachung des Grundstückes
Behördliche Abklärung, Einreichung und Bauansuchen, falls die Planung nicht über 1A-Holz-Massuvbau abgewickelt wird
Endreinigung (Übergabe erfolgt besenrein)
Beistellen der erforderlichen Lagerflächen am Grund und falls notwendig vor dem Grundstück. Baumaterial, sofern es nicht am Bauplatz gelagert werden kann, kann gegen Verrechnung des tatsächlichen Aufwands auf öffentlichem Grund gelagert werden
Sollte seitens der Behörde ein Wärme- bzw. Brandschutz oder ein Statiknachweis erwünscht sein, ist dieser gesondert zu beauftragen
Bauvorbereitungen durch die Firma Swiss Holzbau AG
Kalkulation und Ausarbeitung des Fixpreisangebotes
Mithilfe bei sämtlichen Behördenwegen (Bauverhandlungen, Förderungen, Finanzierungsmöglichkeiten)
Baustelleneinrichtung mit sämtlichen benötigten Werkzeugen und Hilfsmittel sowie deren An- und Abtransport. Außerdem die gesamte Bauleitung der beauftragten Leistungen sowie die Baustellenräumung
Statik (falls erforderlich) gegen Verrechnung
Bauführung der Bauleistungen lt. Bauordnung
Eine eventuell gewünschte Bauphysik und Vorstatik sowie Energiekennzahlberechnung ist nicht enthalten. Leistungen für die Fertigstellungsmelldung an die Behörde erfolgen gegen Verrechnung
Bereitstellen eines Baustellen WC für die Dauer der Baumeisterarbeiten ist gewährleistet
Bodenplatte oder Keller können von uns erstellt werd
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